Testsystem

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz -

Präambel

(I) Das Land Rheinland-Pfalz stellt, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information (LDI), eine webbasierte E-Vergabe-Lösung, nachfolgend "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" genannt, zur Verfügung. Auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz werden Vergabeverfahren der Landesverwaltung, Fachhochschulen und Hochschulen Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Außerdem wird über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz die sichere elektronische Kommunikation zwischen den angeschlossenen Vergabestellen und den Bewerbern/Bietern ermöglicht. Der Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz wird betrieben durch den LDI.

(II) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des einzelnen Vergabeverfahrens obliegt ausschließlich der Vergabestelle, welche den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz für dieses Verfahren nutzt. Das aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zustande kommende Rechtsverhältnis betrifft ausschließlich die jeweilige Vergabestelle und die am Vergabeverfahren teilnehmenden Nutzer. Die Tätigkeit des Betreibers beschränkt sich allein auf die technische Vermittlung des Kontakts zwischen Vergabestellen und Nutzern des Vergabemarktplatzes. Für die von Vergabestellen oder Nutzern eingestellten Inhalte ist der Betreiber nicht verantwortlich.

(III) Nutzer des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, welche über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgewickelt werden.

(IV) Der Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz informiert zum einen über Beschaffungsvorhaben, welche durch die angebundenen Vergabestellen durchgeführt werden. Die Nutzer können zum anderen an einem solchen Vergabeverfahren nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 2 Abs.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz auf elektronischem Wege teilnehmen, sofern die Vergabestelle festgelegt hat, dass das Vergabeverfahren auf elektronischem Wege durchgeführt werden soll.

(V) Zur Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz müssen die teilnehmenden Unternehmen derzeit mindestens folgende technische Voraussetzungen erfüllen:

zur Information über Ausschreibungen:


zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren:


(VI) Weitere zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren erforderliche technische und organisatorische Voraussetzungen sind zusammen mit anderen wichtigen Informationen unter www.support.cosinex.de abrufbar. Es obliegt dem Nutzer, sich auf diesem Weg möglichst regelmäßig über etwaige Änderungen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vergabemarktplatzes zu informieren.

(VII) Der Vergabemarktplatz ist unter www.vergabe.rlp.de erreichbar.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Betreiber und den Nutzern im Hinblick auf die Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz. Sie entfalten keinerlei Wirkung auf die über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz durchgeführten Vergabeverfahren.

§ 2 Nutzungsverhältnis

(I) Die Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz und die Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren sind kostenfrei. Der Nutzer trägt lediglich seine eigenen Kosten für die elektronische Übermittlung und die dafür gegebenenfalls notwendige Hard- und Software. Eine Registrierung ist grundsätzlich freiwillig. Um an der Kommunikation über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz teilzunehmen und/oder einen elektronischen Teilnahmeantrag bzw. ein elektronisches Angebot einzureichen, muss sich der Nutzer auf dem Vergabemarktplatz registrieren.

(II) Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen den Betreiber zur Verweigerung des Zugriffs auf Projekträume bzw. zur sofortigen Vertragsbeendigung. Der Betreiber behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.

(III) Das Nutzungsverhältnis kann durch den Nutzer beendet werden, indem der Nutzer sein Benutzerkonto (Unternehmens-Account) schließt. Voraussetzung für das Schließen des Benutzerkontos ist hierbei lediglich, dass der Nutzer in keinem laufenden Vergabeverfahren mehr aktiv ist. Eine gesonderte Kündigung seitens des Nutzers ist nicht erforderlich. Nach dem Schließen eines Benutzerkontos werden sämtliche erfassten Daten des Nutzers gelöscht, soweit sie keiner Archivierungspflicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterliegen.

(IV) Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Betreiber bedarf der Kündigung des Betreibers gegenüber dem Nutzer. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen. Der Betreiber gewährleistet in diesem Fall, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz beteiligt.

(V) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat keine Auswirkungen auf die Rechtspflichten des Nutzers aus einem gegebenenfalls über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz initiierten Vergabeverfahren.

(VI) Der Betreiber behält sich das Schließen eines Benutzerkontos vor, sofern das Benutzerkonto länger als 12 Monate nicht genutzt wurde.

§ 3 Inhalt des Nutzungsrechts

(I) Der Nutzer ist berechtigt, die vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz angebotenen Funktionalitäten in dem Umfang zu nutzen, in dem die Nutzung von den Vergabestellen in Bezug auf das einzelne Vergabeverfahren vorgesehen ist. Der Betreiber ermöglicht hierzu die Erreichbarkeit des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz aus dem Internet und realisiert für registrierte Nutzer den Austausch der im Zusammenhang mit den Vergabeverfahren stehenden Unterlagen. Beabsichtigt der Nutzer die Kommunikation aus seinem eigenen Netzwerk (z.B. mit Hilfe eines Proxyservers) ins Internet einzuschränken, so ist nicht auszuschließen, dass er danach den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz nicht mehr erreichen kann. Jede einseitige Änderung Ihrer Schnittstelle zum VMP erfolgt damit auf eigenes Risiko. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen sich frühzeitig Informationen für die ggfs. erforderlichen Freischaltungen vom Betreiber des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz einzuholen.

(II) Im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz stellt der Betreiber den Nutzern kostenfrei das Programm „Bietertool“ zur Verfügung. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, die sich über Webstart Technologie automatisch installiert, sofern der Prozess der Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags/Interessensbestätigung/Angebots aus dem virtuellen Projektraum des entsprechenden Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde. Die elektronischen Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen oder Angebote werden mit Hilfe des Bietertools auf dem Desktop des Bewerbers/Bieters (lokal) zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI-Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta-Informationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch. Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle holt die E-Vergabeplattform die Angebote / Teilnahmeanträge vom Intermediär ab und bringt die verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammen, sodass die Angebote / Teilnahmeanträge in der E-Vergabeplattform entschlüsselt und zur weiteren Auswertung bereitgestellt werden. Die Größe der unter Nutzung des Bietertools des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz abzuge-benden elektronischen Teilnahmeanträge, Interessenbestätigungen oder Angebote ist auf 500 MB beschränkt.

(III) Außerhalb der in Abs.1 und 2 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte am Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz sowie am Bietertool selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitigen Schutzrechte bleiben dem Betreiber bzw. der cosinex GmbH vorbehalten. Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz für Vergabeverfahren keinerlei Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

(IV) Der Betreiber ist berechtigt, die Einrichtungen des Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen.

§ 4 Pflichten des Nutzers

(I) Mit der Registrierung auf dem Vergabemarktplatz wird ein Unternehmensaccount eingerichtet. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Personen eines Unternehmens als Nutzer des Vergabemarktplatzes eingerichtet werden. Der Nutzer erklärt sich im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung damit einverstanden, dass die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Nutzer elektronisch über diesen Account sowie im Rahmen der für jede Vergabe angelegten Projekträume erfolgt. Über neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto wird der Nutzer automatisch an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Der Nutzer ist für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Der Nutzer ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die übersandte Mail den Nutzer trotz durch vom Unternehmen eingerichteten Spamfilter etc. erreicht. Mit der Bereitstellung von Informationen im Projektraum gelten Erklärungen als zugegangen.

(II) Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeder Änderung seiner Nutzerdaten diese unverzüglich zu aktualisieren. Die Möglichkeit hierzu besteht auf dem Vergabemarktplatz im Unternehmensaccount im Bereich „Verwaltung“.

(III) Der Nutzer stimmt zu, dass er per E-Mail an die angegebene Adresse über Nutzungs- und Funktionsänderungen sowie Neuigkeiten zum Vergabemarktplatz informiert werden darf. Eine Pflicht zur Information durch den Betreiber besteht nicht. Der Zugang von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Informationen über Funktionsänderungen und sonstige den Vergabemarktplatz betreffende Informationen wird durch Übersendung an das mitgeteilte E-Mail-Postfach bewirkt. Der Nutzer ist insofern verpflichtet, regelmäßig den Inhalt des angegebenen E-Mail-Postfachs zu prüfen sowie dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene E-Mail-Postfach zum Empfang von Nachrichten des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz in der Lage ist.

(IV) Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig seinen Benutzer-Account sowie die Projekträume, für die er frei geschaltet wurde, auf neue Nachrichten in Bezug auf laufende Vergabeverfahren zu überprüfen. Der Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz informiert zwar per E-Mail an das vom Nutzer mitgeteilte E-Mail-Postfach über die Bereitstellung von Nachrichten, den Zugang der Nachricht bewirkt jedoch allein deren Bereitstellung im Projektraum oder im Benutzer-Account. Dem Nutzer wird empfohlen, dass die angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers entweder eine Funktionsadresse ist oder organisatorisch sicherzustellen, dass die E-Mail, die auf der Adresse eingeht, von Vertretern empfangen oder zur Kenntnis genommen werden kann.

(V) Bei der Übermittlung von elektronischen Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder Angeboten ist - je nach Anforderung der Vergabestelle - die Abgabe in Textform nach § 126b BGB und/oder mit fortgeschrittener und/oder qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Der Nutzer muss – je nach Anforderung der Vergabestelle – die vom Vergabemarktplatz unterstützte qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur verwenden. Eine Übersicht und Hinweise zu den vom Vergabemarktplatz unterstützten elektronischen Signaturen sind unter E-Vergabe - Informationen zum Vergabemarktplatz einsehbar.

(VI) Der Nutzer hat im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass je nach Größe der zu versendenden Dokumente sein Internetanschluss eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Abhängig vom Umfang der Dateien sowie von der Geschwindigkeit des Internetanschlusses kann das Versenden unterschiedlich lange dauern.

(VII) Erst wenn der Nutzer eine Empfangsbestätigung erhalten hat, ist das gesendete Dokument (z.B. Angebot oder Teilnahmeantrag) technisch vollständig auf den Vergabemarktplatz übertragen worden. Eine inhaltliche Prüfung ist damit nicht verbunden. Das Abgabeprotokoll über die Abgabe eines Angebots, einer Interessensbestätigung oder eines Teilnahmeantrags ist vom Nutzer am Ende des Abgabeprozesses herunterzuladen und auf dem eigenen Rechner zu sichern.

(VIII) Der Nutzer ist weiterhin verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine elektronische Signatur keinen Beschränkungen unterliegt, welche der Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für eine Beschränkung der Rechtswirksamkeit seiner Signatur im Hinblick auf den Wert des zu tätigenden Rechtsgeschäftes. Etwaige Beschränkungen der Rechtswirksamkeit der Signatur sind unwirksam.

(IX) Die elektronische Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Schlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist grundsätzlich zu unterlassen. Erfolgt dennoch die Verwendung eines Pseudonyms, erklärt sich der Schlüsselinhaber zur Aufdeckung des Pseudonyms gegenüber dem Betreiber bereit und teilt ihm auf Anfrage schriftlich den wahren Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Person des Schlüsselinhabers mit. Indem er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Nutzer akzeptiert, ermächtigt der Nutzer und Schlüsselinhaber das Trustcenter, welches das mit dem Pseudonym versehene Zertifikat ausgegeben hat, dem Betreiber schriftlich Auskunft über die Identität der Person des Schlüsselinhabers durch Nennung des wahren Namens, der Adresse und der Telefonnummer, zu geben.

(X) Die Nutzung des Vergabemarktplatzes erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und hier ausschließlich nach deutschem Recht. 

(XI) Soweit Vergabestellen die elektronische Kommunikation für das konkrete Vergabeverfahren den jeweiligen Nutzern eröffnet haben (Freischaltung zum Projektraum), erklären sich die Nutzer damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen Vergabestelle und Nutzer ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz erfolgt.

(XII) Der Nutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zum Vergabemarktplatz. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderten Vergabeunterlagen an Dritte.

(XIII) Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt den Betreiber zur sofortigen Sperrung des elektronischen Zugangs und zum Ausschluss für die Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren.

§ 5 Verwendung von Passwörtern

(I) Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich Passwörter zu verwenden, die aus mindestens 8 Zeichen bestehen.

(II) Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich starke Passwörter, d.h. Passwörter, die mindestens eine Ziffer, ein Sonderzeichen sowie mindestens jeweils einen groß- und einen kleingeschriebenen Buchstaben enthalten, zu verwenden.

(III) Der Nutzer hat triviale Passwörter (beispielsweise Namen, Kfz-Kennzeichen, Geburtsdaten, Wörter) nicht zu verwenden.

(IV) Der Nutzer ist verpflichtet, Passwörter regelmäßig spätestens alle 90 Tage zu ändern, wobei einmal verwendete Passwörter nach Passwortänderung nicht wiederverwendet werden dürfen.

(V) Der Nutzer ist verpflichtet ein nach den Vorgaben des § 5 Abs. 1 – 4 dieser AGB gewähltes Passwort mindestens für die Dauer eines Tages zu nutzen.

(VI) Eine nicht nur geringfügige Verletzung der Pflichten, denen der Nutzer innerhalb dieses Nutzungsverhältnisses unterliegt, berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

§ 6 Leistungsstörungen

(I) Aufgrund der Struktur des Internets hat der Betreiber keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt deshalb keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat der Betreiber nicht zu vertreten.

(II) Der Betreiber kann die Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz sperren oder den Zugang beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch gestört oder überlastet sind bzw. eine solche Störung oder Überlastung droht. In diesem Falle ist der Betreiber bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.

(III) Ist die Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz auf Grund eines Umstandes, welcher in der Sphäre des Betreibers zu finden ist, nicht möglich, ergeben sich daraus für den Nutzer keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abzuwickelnden Vergabeverfahrens. Dies gilt auch, wenn ein Angebot wegen eines derartigen Umstandes nicht innerhalb der Angebotsfrist auf der Plattform eingegangen ist. In diesem Fall wird dieses nicht als verspätet im Sinne des § 16 Abs. 3 lit. e) VOL/A 2009 bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV sowie § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2016 behandelt.

(IV) Erkennt der Nutzer eine Funktionsstörung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz kontaktiert er unmittelbar den Betreiber über die im „Kontakt“ hinterlegte Stelle und beschreibt dieser gegenüber die Funktionsstörung, damit der Betreiber angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergreifen kann. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Abgabe eines Angebotes oder Teilnahmeantrages eine elektronische Empfangsbestätigung über den Zugang des Angebotes/Teilnahmeantrages vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz nicht oder nicht zeitnah erhält. Ein Anspruch des Nutzers auf automatisierte Benachrichtigungen durch den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz gleich welcher Art besteht nicht. Im Fall einer von ihm festgestellten Störung ist der Nutzer verpflichtet jede weitere Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu unterlassen. Nutzt er den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz trotz Kenntnis der Störung weiter, kann er sich nicht auf die Regelung des vorstehenden Abs.3 berufen.

Im Falle einer Störung müssen die Anweisungen der Support-Hotline des Betreibers befolgt werden. Nimmt der Nutzer nicht wie hier angegeben Kontakt mit dem Support auf, kann er sich nicht auf die Regelung des vorstehenden Abs.3 berufen.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

(I) Der Betreiber wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten speichern, verarbeiten und löschen. Im Rahmen der Einrichtung eines Unternehmens-Accounts (Registrierung) stimmt der Nutzer dieser Datenverarbeitung durch die Akzeptanz der „AGB“ zu. Des Weiteren wird der Administrator des Unternehmens-Accounts die von ihm angelegten Nutzer über den im vorliegenden § 6 beschriebenen Umfang der Datenverarbeitung informieren und die Nutzer darüber in Kenntnis setzen, dass sie mit Anmeldung am Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz in diese Datenverarbeitung einwilligen. Die Einwilligung kann durch Löschung eines Nutzers widerrufen werden.

(II) Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben:

Firmendaten:

Präqualifizierung:

Nutzerdaten:

(III) Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nur in dem Umfang, wie es für die Konzeption, den Aufbau, die Fortentwicklung oder den Betrieb erforderlich ist. Der Betreiber behält sich vor, entsprechende Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte zu übergeben.

(IV) Die Eintragung von Daten, die nicht verpflichtend sind, ist freiwillig. Die Daten können jederzeit geändert und auch gelöscht werden. Alle Daten sind durch die den Vergabemarktplatz nutzenden Vergabestellen des Landes Rheinland-Pfalz einsehbar. Mit Kenntnis des Unternehmenscodes/Zertifikates ist auf die Datenbank PQ-VOL ein registrierungsfreier Zugriff auf die dort hinterlegten Nachweise möglich.  

(V) Eine Korrektur der Nutzerdaten durch den Nutzer bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ist im Unternehmensaccount im Bereich "Verwaltung" vom Nutzer selbst vorzunehmen.

(VI) Die Verschlüsselung der abzugebenden elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge bleibt bis zum Ablauf der für ihre Einreichung festgelegten Frist aufrechterhalten. Angebote sind somit für die Vergabestelle erst mit Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.

(VII) Dem Nutzer werden folgende Maßnahmen empfohlen, um die Datensicherheit in seiner Sphäre zu gewährleisten:

(VIII) Die Vertragsparteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig dazu, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die jeweils andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(I) Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Nutzers ausgeschlossen.

(II) Der Ausschluss des Absatzes 1 gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Er gilt ebenfalls nicht für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm der Betreiber einen Fehler oder Rechtsmangel des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz arglistig verschweigt, sowie für Schäden aus der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs. 1 BGB. Übernimmt der Betreiber für bestimmte Eigenschaften der vertraglich geschuldeten Leistung eine Garantie, so ist eine solche Garantie nur dann für den Betreiber verbindlich, wenn diese durch ihn schriftlich erklärt worden ist.

(III) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(IV) Der Betreiber kann die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz und der Software nur im Rahmen dessen sicherstellen, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist. In den Projekträumen findet keine Überprüfung auf Viren, trojanische Pferde etc. statt, sofern die Daten verschlüsselt vorliegen und damit keine Überprüfung möglich ist.

(V) Der Betreiber haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Betreiber oder ihrer Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen liegen.

(VI) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

(I) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger Weiterverweisungen auf Grund des Internationalen Privatrechts.

(II) Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Mainz. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(III) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Betreiber den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

(IV) Der Betreiber kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Mit der nächsten, auf eine solche E-Mail folgenden Anmeldung am Vergabemarktplatz stimmt der Nutzer den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

(V) Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Betreibers Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.

(VI) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.